Hitz/Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2024

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Angestellte – Baugewerbe und Bauindustrie – Karenzzeiten (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Ergänzend zu den Bestimmungen des § 15f Abs. 1 MSchG bzw. § 7c VKG regelt der Kollektivvertrag die Anrechnung von Zeiten einer Elternkarenz für dienstzeitabhängige Ansprüche bis zu einem Gesamtausmaß von 24 Monaten, wobei die gesetzlichen Ansprüche beim Höchstausmaß zu berücksichtigen sind und nicht zusätzlich zustehen.

Diese Regelung ist mit in Kraft getreten, erfasst mangels Bestimmung eines Stichtages (hinsichtlich Geburt oder Karenzbeginn) auch Karenzen vor dem Inkr...

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