KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Anhang III
Vereinbarung über die Erhöhung der Mindestgrundlöhne, der Ist-Löhne, Akkord- und Prämienverdienste ab
Die am bestehenden Ist-Monatslöhne der am in den Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (ausgenommen Lehrlinge) sind um 2,50 % zu erhöhen. Erreichen die so erhöhten Ist-Monatslöhne nicht die neuen monatlichen Mindestgrundlöhne gemäß Abschnitt IX. Entlohnung, so sind sie entsprechend auf die neuen monatlichen Mindestgrundlöhne anzuheben. Für Teilzeitbeschäftigte gilt dies sinngemäß.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt die prozentuelle Erhöhung des tatsächlichen Gehalts (Ist-Gehalt).
Es wird der tatsächliche Lohn erhöht, also inklusive einer etwaigen Überzahlung. Dies ist die für den Arbeitnehmer günstigere Lösung, zumal nicht nur der kollektivvertragliche Mindestgrundlohn erhöht wird, sondern der tatsächlich verdiente Ist-Monatslohn.
In den jeweiligen Kollektivverträgen gibt es unterschiedliche Bestimmungen, die zu einer Lohn- ode...