KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Anhang III
Vereinbarung über die Erhöhung der Mindestgrundlöhne, der Ist-Löhne, Akkord- und Prämienverdienste ab
Die am bestehenden Ist-Monatslöhne der am in den Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (ausgenommen Lehrlinge) sind um 2,50 % zu erhöhen. Erreichen die so erhöhten Ist-Monatslöhne nicht die neuen monatlichen Mindestgrundlöhne gemäß Abschnitt IX. Entlohnung, so sind sie entsprechend auf die neuen monatlichen Mindestgrundlöhne anzuheben. Für Teilzeitbeschäftigte gilt dies sinngemäß.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt die prozentuelle Erhöhung des tatsächlichen Gehalts (Ist-Gehalt).
Es wird der tatsächlich...