KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Gastronomie/Hotellerie - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
f) Entgeltansprüche für Überstunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 4 Monaten nach Durchführung der Gehaltsabrechnung über deren Leistung vom Angestellten beim Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter schriftlich geltend gemacht werden.
c) Gehaltsansprüche verfallen, wenn sie nicht 4 Monate nach Fälligkeit vom Angestellten beim Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter schriftlich geltend gemacht werden.
17. Schlichtungsklausel
a) Geltungsbereich
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieses Kollektivertrages und über die Einstufung eines Arbeitnehmers in die Beschäftigungsgruppenordnung, ist eine Schlichtungsstelle zur Entscheidung anzurufen.
b) Schlichtungsstelle
Zusammensetzung
Die Schlichtungsstelle setzt sich aus 4 Mitgliedern zusammen, die in jedem einzelnen Fall gesondert nominiert werden müssen: aus zwei Vertretern der Fachverbände Gastronomie bzw. Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich und aus zwei Vertretern der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier.
Mitglieder
Mitglieder der Schlichtungsstelle sind Angestellte oder Funktionä...