KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Fahrradboten - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel XI. Auflösung des Dienstverhältnisses
1. Bei einer Beschäftigungsdauer bis zu einem Monat (Probemonat) sowie im beiderseitigen Einverständnis kann das Dienstverhältnis jederzeit gelöst werden.
2. Nach einmonatiger Betriebszugehörigkeit kann das Dienstverhältnis vom Dienstgeber und Dienstnehmer nur zum Ende einer Lohnwoche gelöst werden.
3. Wird das Dienstverhältnis vom Dienstgeber oder Dienstnehmer gelöst, gelten nachstehende Kündigungsfristen:
bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von
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mehr als einem Monat bis zu einem
Jahr
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1 Woche,
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