KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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ArbeitnehmerInnen - Telekom-KV - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 1 Verwendungsgruppen und Mindestgrundgehälter
(1) Alle ArbeitnehmerInnen werden nach der Art ihrer vorwiegend ausgeübten Tätigkeit in die Verwendungsgruppen 1 bis 7 eingereiht. Bei der Einreihung in die Verwendungsgruppen 4 bis 6 genügt die Erfüllung der Kriterien für die Fachlaufbahn oder für die Führungslaufbahn.
(2) Die Verwendungsgruppen werden im 2. Teil § 5 durch verbindliche Einstufungskriterien beschrieben.
(3) Die angeführten Tätigkeiten und Berufsbilder sind beispielhaft.
(4) Der/die Arbeitnehmer/in ist darüber hinaus in eine Qualifikationsstufe einzuordnen.
Die Qualifikationsstufen werden in Grundstufe, Fachstufe und Expertenstufe eingeteilt.
(5) Die Einreihung in die Verwendungsgruppe und Qualifikationsst...