KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 19.08.2024
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Angestellte - Immobilienverwalter - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 8 Anrechnung der Karenz im Sinne des MSchG bzw. VKG
Für Karenzurlaube innerhalb des Dienstverhältnisses gemäß MSchG bzw. VKG werden aufgrund dieses Kollektivvertrages bis zu 22 Monaten auf folgende Ansprüche angerechnet:
auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall),
auf die Bemessung der Urlaubsdauer,
auf die Bemessung der Höhe der Abfertigung und die Voraussetzung der fünfjährigen Dienstzeit gem. § 23a Abs. 3 AngG.
Die Anrechnung der Karenz im Sinne des MSchG bzw. VKG für die Vorrückung ist im § 17 Abs. 9 geregelt.