KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 19.08.2024
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Arbeiter - Dachdecker - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 16 Verwirkung von Ansprüchen
Beschwerden über Unstimmigkeiten bei der Lohnauszahlung müssen sofort beim Lohnempfang geltend gemacht werden. Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis, mit Ausnahme solcher auf den Stundenlohn, müssen innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit, Forderungen auf den Stundenlohn innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei sonstigem Verfall, geltend gemacht werden.
Als Fälligkeitstag gilt der Lohnabrechnungstag der Lohnperiode, in der der Anspruch entstanden ist. Handelt es sich um einen Abfertigungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber aufgrund von Einzelvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen, der durch das BUAG nicht erfasst ist (Mehranspruch gegenüber dem gesetzlichen ...