KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angestellte - Werbung - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 7 Freizeit bei Dienstverhinderung und zusätzliche freie Tage
(1) Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten ist jedem Angestellten und jeder Angestellten eine Freizeit ohne Schmälerung seines bzw. ihres monatlichen Entgeltes in folgendem Ausmaß zu gewähren:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
a) | Beim Tode des Ehegatten bzw. der
Ehegattin | 3
Arbeitstage |
b) | Tode des Lebensgefährten bzw. der
Lebensgefährtin, wenn er bzw. sie mit dem bzw. der
Angestellten im gemeinsamen Haushalt
lebte | 3
Arbeitstage |
c) | Beim Tode eines Elternteiles | 3
... |