KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeiter - Handel - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
G. Vordienstzeiten
1. Die Einführung der Vordienstzeitenanrechnung aus den Punkten lit. a bis d erfolgt über die nächsten Jahre in gestufter Form, sodass bei Neueintritten ab 1. Jänner 2023 höchstens fünf Jahre und ab höchstens sieben Jahre für die Einstufung in die Lohntafeln angerechnet werden. Das Ergebnis der Vordienstzeitenanrechnung wird auf ganze Kalendermonate aufgerundet.
Vordienstzeiten, die im Rahmen eines Arbeiterinnen-/Arbeiter-, Angestelltenverhältnisses, als selbstständige Tätigkeit, als freie Dienstnehmerin/Dienstnehmer oder im öffentlichen Dienst erbracht wurden, sind nach entsprechendem Nachweis anzurechnen.
Tageweise Vordienstzeiten werden ...