KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Maler, Lackierer, Schilderhersteller - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
X. Entgelt in sonstigen Fällen des Arbeitsversäumnisses und des Arbeitsausfalles
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes, insbesondere aus folgenden Gründen:
a) bis zur Höchstdauer von zwei Arbeitstagen:
1. bei Todesfall der Eltern;
2. bei Todesfall des Ehegatten (Ehegattin) bzw. Lebensgefährten (Lebensgefährtin);
3. bei Todesfall der Kinder (Ziehkinder);
b) bis zur Höchstdauer von einem Arbeitstag:
1. bei Todesfall der Schwiegereltern;
2. bei Todesfall der Geschwister;
3. bei eigener Eheschließung;
4. beim Entbinden der Ehefrau bzw. Lebensgefährtin;
5. bei schwerer Erkrankung der zum Haushalt gehörigen Familienmitglieder, soweit der Arzt bestätigt, dass die Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen Pflege erforderlich ist;
6. bei Übersiedlung einmal jährlich;
7. bei Hochzeiten in der eigenen Familie (Kinder).
c) Der Arbeiter hat Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes für notwendig versäumte Arbeitszeiten:
1. Bei Vorladung zu Gerichten, Behörden und öffentlichen Ämtern, wenn möglich gegen vorherigen Vorweis der Vorladung, sofer...