KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeiter - Personenbeförderung mit PKW - Sonderzahlung (gültig seit )
gültig von: bis:
XV. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
A. Alle Arbeitnehmer, die am 1. Juni ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind, erhalten einen Urlaubszuschuss, der am 1. Juni fällig ist. Dieser beträgt
Tabelle in neuem Fenster öffnen
bei ununterbrochener Betriebszugehörigkeit bis zu
1 Dienstjahr: | ¾
Brutto-KV-Mindestmonatslohn |
bei ununterbrochener Betriebszugehörigkeit ab dem
2. Dienstjahr: | 1
Brutto-KV-Mindestmonatslohn |
Der Urlaubszuschuss gebührt abweichend vom Kalenderjahr jeweils für den Zeitraum vom letzten Fälligkeitstag bis zum 1. Juni.
B. Alle Arbeitnehmer, die am 1. Dezember ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind, erhalten eine Weihnachtsr...