Hitz/Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2024

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Angestellte – Personenbeförderung mit PKW – Kündigung (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Der Kollektivvertrag verweist auf die Kündigungsbestimmungen des § 20 AngG, nimmt jedoch die Möglichkeit in Anspruch, dass die Kündigungsfrist am 15. oder am Letzten eines Kalendermonats endet.

Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt die Anrechnung von Karenzzeiten für die Kündigungsfristen über das gesetzliche Ausmaß hinaus; siehe Karenz.

Hinweis: Der Kollektivvertrag regelt den ersten Monat des Arbeitsverhältnisses als Probemonat.

Sonderfragen

Für Angestellte vereinbart man im Arbeitsvertrag üblicherweise die Kündigung zum 15. und Monatsletzt...

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