KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Spedition und Logistik - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 10a Elternkarenz
Elternkarenz
Sofern eine Elternkarenz längstens zum zweiten Geburtstag des Kindes beansprucht wurde, hat die Dienstgeberin/der Dienstgeber spätestens drei Monate vor dem Ende der Karenz den in Karenz befindlichen Elternteil an die zuletzt bekannt gegebene Adresse schriftlich zu informieren, zu welchem Zeitpunkt die Karenz endet.
Anrechnung von Elternkarenzzeiten gemäß Mutterschutzgesetz und Väterkarenzgesetz (MSchG (Mutterschutzgesetz) und VKG (Väter-Karenzgesetz)) auf dienstzeitabhängige Ansprüche
Regelungen für Geburten bis
Seniorität
Die erste Karenz im Dienstverhältnis, die nach dem beginnt, wird für das Kriterium der Seniorität bis zum Höchstausmaß von insgesamt 12 Monaten angerechnet.
Elternkarenzzeiten nach dem MSchG (Mutterschutzgesetz)/VKG (Väter-Karenzgesetz) werden für Geburten ab dem im laufenden Dienstverhältnis im Ausmaß von insgesamt höchstens 24 Monaten für das Kriterium der Seniorität angerechnet. Karenzzeiten, die bereits vor dem im laufenden Arbeitsverhältnis angerechnet wurden, sind bei der Berechnung des Höchstausmaßes von 24 Monaten zu berücksichtigen ...