KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
XIX. Gehaltsordnung (Auszug)
1. (nicht angezeigt)
2. Gehaltstabellen
2.1. Allgemeines zu den Gehaltstabellen
2.1.1. Gemäß Art IIIa Z 1 findet die Gehaltstabelle b) auf Dienstverhältnisse mit durchrechenbarer Arbeitszeit Anwendung.
2.1.2. Für Karenzen nach dem nach MSchG sowie VKG bei Geburten des Kindes vor dem gilt:
Zeiten von im aktuellen Angestelltenverhältnis in Anspruch genommenen gesetzlichen Elternkarenzen, sind im Ausmaß von 12 Monaten für eine Vorrückung in das nächsthöhere Berufsjahr bzw. in die nächsthöhere Beschäftigungsgruppe anzurechnen.
Für Karenzen nach dem nach MSchG sowie VKG bei Geburten des Kindes ab...