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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 113 Sofortige Zurückweisung

Michael Stadler/Andreas Gehring

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Gebührenzahlung
2
II.
Zuständigkeit
A.
Zuständigkeit des Patentamts
3
B.
Zuständigkeit der Nichtigkeitsabteilung
4- 5a
C.
Internationale Zuständigkeit
6- 8a
III.
Parteibezogene Verfahrensvoraussetzungen
A.
Partei- und Verfahrensfähgikeit
B.
Aktivlegitimation
9
C.
Passivlegitimation
10, 11
D.
Voraussetzungen für die Legitimation
12, 13
1.
Legitimation durch Registereintragung
14- 17
2.
Prüfung der Legitimation in der Sache
18- 24
3.
Antragstellung ohne besondere Legitimationserfordernisse
25- 28
IV.
Exkurs: Der Streitgegenstand
29- 33
A.
Antragsbegehren
34, 35
B.
Antragsgrund
1.
Nichtigkeitsverfahren - fehlende Neuheit oder Naheliegen
37, 38
2.
Andere Antragsgründe im Nichtigkeitsverfahren
39, 40
3.
Aberkennungs- und Erfindernennungsverfahren
41- 43
4.
Feststellungsverfahren
44- 46
5.
Vorbenutzerverfahren
V.
Bestimmtheit des Begehrens
A.
Bezeichnung der Parteien
49- 52
B.
Bestimmung des Streitgegenstands
53, 54
C.
Offenbare Unschlüssigkeit
55- 57
VI.
Streitanhängigkeit und rechtskräftig entschiedene Sache
A.
Präjudizielle Entscheidungen
B.
Streitanhängigkeit
64, 65
C.
Entschiedene Sache
D.
Zurückziehung des Antrags unter Anspruchsverzicht

Damit die NA über den Antrag eines ASt eine Entscheidung in der Sache erlassen darf, ist zu prüfen, ob der Antrag zulässig ist, dh die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt. Die wichtigsten Gründe, aus denen die NA den Antrag zurückweisen muss, sind unmittelbar in § 113 geregelt. Darüber hinaus hat die Rsp noch weitere Gründe identifiziert, die zur Zurückweisung des Anfechtungsantrags ohne Sachentscheidung führten, beispielsweise der Mangel an persönlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Partei- und Verfahrensfähigkeit.

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