PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2026
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§ 113 Sofortige Zurückweisung
Literatur: Schönherr/Thaler, Entscheidungen zum Patentrecht (1980).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Gebührenzahlung | |||
II. | Zuständigkeit | |||
A. | Zuständigkeit des Patentamts | |||
B. | Zuständigkeit der Nichtigkeitsabteilung | |||
C. | Internationale Zuständigkeit | |||
III. | Parteibezogene Verfahrensvoraussetzungen | |||
A. | Partei- und Verfahrensfähgikeit | |||
B. | Aktivlegitimation | |||
C. | Passivlegitimation | |||
D. | Voraussetzungen für die Legitimation | |||
1. | Legitimation durch Registereintragung | |||
2. | Prüfung der Legitimation in der Sache | |||
3. | Antragstellung ohne besondere Legitimationserfordernisse | |||
IV. | Exkurs: Der Streitgegenstand | |||
A. | Antragsbegehren | |||
B. | Antragsgrund | |||
1. | Nichtigkeitsverfahren - fehlende Neuheit oder Naheliegen | |||
2. | Andere Antragsgründe im Nichtigkeitsverfahren | |||
3. | Aberkennungs- und Erfindernennungsverfahren | |||
4. | Feststellungsverfahren | |||
5. | Vorbenutzerverfahren | |||
V. | Bestimmtheit des Begehrens | |||
A. | Bezeichnung der Parteien | |||
B. | Bestimmung des Streitgegenstands | |||
C. | Offenbare Unschlüssigkeit | |||
VI. | Streitanhängigkeit und rechtskräftig entschiedene Sache | |||
A. | Präjudizielle Entscheidungen | |||
B. | Streitanhängigkeit | |||
C. | Entschiedene Sache | |||
D. | Zurückziehung des Antrags unter Anspruchsverzicht | |||
Damit die NA über den Antrag eines ASt eine Entscheidung in der Sache erlassen darf, ist zu prüfen, ob der Antrag zulässig ist, dh die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt. Die wichtigsten Gründe, aus denen die NA den Antrag zurückweisen muss, sind unmittelbar in § 113 geregelt. Darüber hinaus hat die Rsp noch weitere Gründe identifiziert, die zur Zurückweisung des Anfechtungsantrags ohne Sachentscheidung führten, beispielsweise der Mangel an persönlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Partei- und Verfahrensfähigkeit.