Suchen Kontrast Hilfe
PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 7 Gebührenstundung und Gebührenbefreiung

Lorenz-Mathias Stadler/Lukas Fleischer/Michael Stadler/Andreas Gehring

Literatur:Fucik in Rechberger, Zivilprozessordnung4 (2014); Stadler/Gehring, Verfahren vor dem Patentamt (2017).

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einführung
1, 2
II.
Stundungsvoraussetzungen
3- 5
A.
Nicht offenbare Aussichtslosigkeit der Patenterteilung
6
B.
Mittellosigkeit
7- 11
C.
Stundung als Innovationsanreiz
12- 14
III.
Wirkung der Stundung
15- 18
IV.
Entscheidung und Rechtsmittel
19- 24

I. Einführung

1

Im Patentanmeldeverfahren ist die Stundung der Verfahrensgebühren, zB Recherchen-, Prüfungs-, Anspruchs- und Veröffentlichungsgebühren, unter gewissen Voraussetzungen möglich. Unter einer Gebührenstundung ist der Aufschub der Gebührenzahlung zu verstehen. Die vorgenannten Gebühren können bis zum Ablauf der Zahlungsfrist für die sechste Jahresgebühr gestundet werden. Nach Ablauf dieser Stundungsfrist sind die Gebühren gemeinsam mit der Jahresgebühr zu bezahlen, es sei denn, das Patent ist bis dahin weggefallen. Werden die gestundeten Gebühren nicht fristgerecht entrichtet, so erlischt das Patent mit dem Ablauf des fünften Patentjahres.

2

Die Stundung betrifft ausschließlich Verfahrensgebühren, nicht jedoch die Schriftengebühren. Entsprechend müssen die Schriftengebühren auch vom mittellose...

Daten werden geladen...