PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2026
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§§ 3 bis 5
Literatur: Mutz in Kucsko/Schumacher, marken.schutz. Systematischer Kommentar zum Markenschutzgesetz3 (2020); Stadler/Gehring, Verfahren vor dem Patentamt (2017); Wiltschek, Verhandlungsgebühr II, ÖBl 2018, 281.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Bei Einreichung fällige Gebühren | ||
A. | Recherchen- und Prüfungsgebühr | ||
B. | Anspruchsgebühr | ||
C. | Gebührenermäßigung | ||
II. | Veröffentlichungsgebühr | ||
III. | Einspruchsgebühr | ||
Vorspann
Die gegenständlich diskutierten Paragraphen regeln die bei der Einreichung der Anmeldung zu entrichtenden Verfahrensgebühren, die im Falle des positiven Abschlusses der Gesetzmäßigkeitsprüfung vor der Patenterteilung zu entrichtenden Veröffentlichungsgebühren sowie die etwaig von einem Einsprechenden zu entrichtenden Einspruchsgebühren. Die tatsächlich zu entrichtende Gebührenhöhe der jeweiligen Gebühr ergibt sich aufgrund der geltenden Rechtslage erst durch Zusammenschau des PAG mit der PAG-ValV sowie unter Berücksichtigung etwaig fälliger Schriftengebühren.
I. Bei Einreichung fällige Gebühren
A. Recherchen- und Prüfungsgebühr
1
Die Recherchen- und Prüfungsgebühr ist samt Schriftengebühr grundsätzlich mit der Einbringung des Antrags auf Erteilung eines Patents fällig.
2
Bei Einreichung einer A...