Suchen Kontrast Hilfe
PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 10

Daniel Alge

Literatur: Burgstaller/Bürscher, Erfindungsvergütung für Dienstnehmer (2013); Collin, Innovations-Handbuch (1985); Eypeltauer/Nemec, Diensterfindungsrecht. 100 Fragen und Antworten2 (2015); Friebel/Pulitzer, Österreichisches Patentrecht2 (1972); Hermann/Schmidt, Österreichisches Patentgesetz2 (1978); Mayr, Vergütung für Erfindungen von Dienstnehmern (1997); Weiser, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz3 (2016).

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Nachträgliche Änderung
1
A.
Frühere Festsetzung
2- 4
B.
Antrag eines Beteiligten
5- 7
C.
Wesentliche Änderungen der maßgebenden Verhältnisse
8- 13
D.
Nach billigem Ermessen
14- 19
E.
Keine Rückerstattung an den Dienstgeber
20- 22
F.
„Nachträglich“
23, 24
II.
Nachtägliche Änderung im Fall der Übertragung
A.
Übertragung an einen Dritten
25, 26
B.
Erlös der Übertragung steht in auffälligen Missverhältnis zur gewährten Vergütung
27, 28
III.
Antragsfrist

Vorspann

Der Berechnung der Vergütung gem §§ 8 und 9 werden oft Umstände zugrunde gelegt, die zukünftige Erwartungen an die Verwertbarkeit und Verwertung der Erfindung widerspiegeln. Derartige Umstände können sich naturgemäß als nicht exakt genug oder auch als falsch erweisen. Diese Bestimmung stellt dabei die Grundlage und das Prozedere zur Verfügung, wie mit derartigen Schiefl...

Daten werden geladen...