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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 33 Allgemeines

Michael Stadler/Andreas Gehring

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zuständigkeit des Patentamts und seiner Abteilungen
1- 4
II.
Verweisungen auf verfahrensrechtliche Bestimmungen des PatG
5- 11

I. Zuständigkeit des Patentamts und seiner Abteilungen

1

Anders als in Patentsachen, bei denen die Spruchkörper des PA insgesamt für die Angelegenheiten zuständig sind, die den in § 57 ausdrücklich eingeräumten Wirkungsbereich erfassen, ist das PA für alle im GMG angeführten Verfahren zuständig, sofern das GMG keine andere Zuständigkeitsverteilung vornimmt.

2

Die TA ist - wie auch in Patentsachen - für das Anmeldeverfahren und die Kenntnisnahme eines Verzichts zuständig. Da die Erstellung des Recherchenberichts nicht notwendigerweise während des Anmeldeverfahrens erfolgt, legt § 33 Abs 1 Z 1 ferner die Zuständigkeit der TA für die Erstellung des Recherchenberichts ausdrücklich fest.

3

Die Kompetenzen der RA in Gebrauchsmustersachen entsprechen denen in Patentsachen.

4

Der NA kommen im Gebrauchsmusterverfahren dieselben Zuständigkeiten wie in Patentverfahren zu, sofern solche Verfahren für Gebrauchsmuster überhaupt vorgesehen sind.

II. Verweisungen auf verfahrensrechtliche Bestimmungen des PatG

5

Die Regelung des Abs 3 verweist ausdrücklich auf di...

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