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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 33 Entgelte für Service- und Informationsleistungen des Patentamtes

Lorenz-Mathias Stadler/Lukas Fleischer

1

Wenn das PA für Service- und Informationsdienstleistungen Entgelte erhebt, so ist die entsprechende Gebührenhöhe im Patentblatt zu veröffentlichen, sofern es sich um regelmäßig angebotene Leistungen handelt. Dabei ist bei der Festlegung der Gebührenhöhe insbesondere der Arbeits- und Sachaufwand zu berücksichtigen. Wenn es sich jedoch um Leistungen handelt, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen, kann die Gebührenhöhe bis hin zur Gebührenfreiheit verringert sein.

2

In dem auf der Webseite des Patentamts zum Zeitpunkt der Erstellung des Kommentars aufrufbaren Gebührenverzeichnis werden als für den gegenständlichen Kommentar relevante Serviceleistungen die „Patent Scheck Recherche“, die „Pre Check Erfindungsmeldung“ für Universitäten und Fachhochschulen sowie „discover.IP“ angeführt.

3

In Zusammenhang mit „discover.IP“, einer Kooperation zwischen der Austria Wirtschaftsservice GmbH und dem PA, findet sich im Patentblatt ein Hinweis darauf, dass die Leistung für Gründer und KMU unentgeltlich erbracht wird, da die Erbringung der Serviceleistung im öffentlichen Interesse liegt.

4

Während es sich insbesondere bei der Du...

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