PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2026
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§ 57a Service- und Informationsleistungen des Patentamtes
Übersicht der Kommentierung
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I. | Recherchen und Grundlage des Gutachtens | ||
II. | Gutachten | ||
III. | Antrag | ||
A. | Festlegung des maßgeblichen Tags | ||
B. | Bestimmtheit des Recherche- bzw Gutachtensgegenstands | ||
C. | Sprache der Erfindungsbeschreibung und des Gutachtens | ||
D. | Antragsgebühr | ||
IV. | Verfahren und Entscheidung | ||
Vorspann
Das PA erstattet im Rahmen seiner hoheitlichen Befugnisse Recherchen zum Stand der Technik und Gutachten zur Patentfähigkeit von Erfindungen gegenüber einem zu recherchierenden Stand der Technik, wobei dem PA allenfalls auch noch weiterer Stand der Technik zur Verfügung gestellt werden kann. Bei der Erstellung der Recherchen und Gutachten handelt es sich um eine hoheitliche, nicht etwa eine privatwirtschaftliche Tätigkeit. Über jeden Antrag ist ein Verfahren zu eröffnen, das nach den Vorgaben des § 111a von der TA zu führen ist. Das Verfahren endet mit der Zurückweisung des Antrags oder mit der Erstellung der Recherche oder des Gutachtens.
I. Recherchen und Grundlage des Gutachtens
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Neben den amtlichen Recherchen, die das PA im Rahmen des Anmeldeverfahrens durchführt, kann beim PA auch separat und ohne Bestehen eine...