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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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PatG | Patentgesetz (2. Auflage)

Vor §§ 102 ff Einspruch

S. 965Übersicht


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I.
Zweck des Einspruchsverfahrens
1- 6a
II.
Technische Abteilung
7
III.
Parteien des Einspruchsverfahrens
8, 9
A.
Patentinhaber
10- 14
B.
Einsprechender
15- 20
C.
Verletzungsbeklagter
21- 23

I. Zweck des Einspruchsverfahrens

1

Das Einspruchsverfahren ermöglicht es Dritten, den Widerruf iSd § 108 eines bereits erteilten Patents bei Vorliegen bestimmter, im Gesetz geregelter Einspruchsgründe in einem schnellen und effizienten Verfahren herbeizuführen. Mit dem Widerruf verliert ein bereits erteiltes Patent rückwirkend auf den Anmeldetag seine Wirkung.

2

Das Einspruchsverfahren war bereits in der StF des PatG, damals noch nach abgeschlossener Vorprüfung als der Erteilung vorangehender, abschließender Teil des Anmeldeverfahrens, enthalten. Wesentliche Änderungen erfuhr das Einspruchsverfahren im Rahmen der PatG-Nov 2004, wonach das Einspruchsverfahren nunmehr der Erteilung des Patents nachgeschaltet ist. Der Einspruch richtet sich seither auf den Widerruf eines bereits erteilten Patents, nach der davor geltenden Rechtslage war der Einspruch auf Zurückweisung einer bekannt gemachten Patentanmeldung gerichtet. Auch die Kostenersa...

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