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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§§ 17 bis 18

Lorenz-Mathias Stadler/Lukas Fleischer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Anmeldegebühr und Verfahrensgebühr
1- 4
II.
Jahresgebühren
5- 7
A.
Allgemeine Regelungen
8- 10
1.
Gebührenhöhe
11- 13
2.
Gebührenpflicht und Fälligkeit
14, 15
3.
Nachfrist
B.
Sonderregelungen
17, 18

Vorspann

Der sechste Abschnitt des PAG widmet sich den gebührenrechtlichen Regelungen für Schutzzertifikatsanmeldungen und Schutzzertifikate, für welche sich in der Praxis die englische Abkürzung SPC (Supplementary Protection Certificate) eingebürgert hat. Im Detail enthält dieser Abschnitt Bestimmungen zu den Verfahrensgebühren und den Jahresgebühren, die im Verfahren vor dem PA fällig werden können.

I. Anmeldegebühr und Verfahrensgebühr

1

Im Rahmen der Einreichung einer Schutzzertifikatsanmeldung ist eine Anmeldegebühr gem § 17 S 1 samt Schriftengebühr zu entrichten, wobei die Gebühr mit der Einbringung der Anmeldung fällig wird. Die tatsächlich zu entrichtende Gebührenhöhe der jeweiligen Gebühr ergibt sich aufgrund der geltenden Rechtslage erst durch Zusammenschau des PAG mit der PAG-ValV.

2

Analog wird bei Stellung des Antrags auf Verlängerung der Schutzdauer die entsprechende Antragsgebühr als Verfahrensgebühr zuzüglich der Schriftengebühr mit der Antragstellung fällig.

3

Das PA s...

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