PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2026
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§ 48 Nichtigerklärung
Materialien: Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen - BioPatRL; Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren unterzeichnet in Budapest am samt Ausführungsordnung; BGBl 1984/104.
Literatur: Beetz, Die Beschränkung von Patenten und deren erster Anschein, ÖBl 2010, 110; Fessler, Das zentrale Beschränkungs- und Widerrufsverfahren - nationale Sicht am Beispiel Österreichs, ABlEPA, SA 1, 2009, 51; Flammer, Biotechnologische Erfindungen im Patentrecht (1999); Schulte, Patentgesetz mit EPÜ. Kommentar10 (2017); Nemec/Vögele, (Nochmals:) Zur Beschränkung des Patents nach Erteilung - der "Tritonus" im österreichischen Patentrecht? ÖBl 2015/2; Singer/Stauder, Europäisches Patentübereinkommen7 (2016); Stadler, Änderungen von Patentansprüchen nach der Erteilung, ÖBl 2019, 164; Stadler, Reformvorschläge für das Recht zur Änderung von Patentansprüchen, ÖBl, 2022, 245, Stadler, Die Änderung von Patentansprüchen (2023).
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