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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 25 Gebrauchsmusterschrift

Michael Stadler/Andreas Gehring

Übersicht der Kommentierung


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I.
Veröffentlichung
1, 2
II.
Inhalt der Veröffentlichungsschrift
3
III.
Veröffentlichung des Recherchenberichts
4- 6

Vorspann

Diese Bestimmung betrifft den Inhalt der Gebrauchsmusterschrift sowie die Übermittlung von Gebrauchsmusterschriften an öffentlich-rechtliche Institutionen in Anlehnung an § 80 Abs 2, 4, 5 PatG.

I. Veröffentlichung

1

Die Veröffentlichung der Gebrauchsmusterschrift erfolgt gemäß § 24 gleichzeitig mit der Registrierung des Gebrauchsmusters und mit dessen Veröffentlichung im Gebrauchsmusterblatt, das jeweils am 15. Tag des Monats erscheint. Durch die gleichzeitige Veröffentlichung der Gebrauchsmusterschrift wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit über den Schutzbereich des Gebrauchsmusters hinreichend informiert wird.

2

Eine Vorschrift, wonach die Veröffentlichung der Anmeldung spätestens 18 Monate nach dem frühesten Prioritätstag zu erfolgen hat, besteht im Gegensatz zum Patent nicht. Daher besteht auch die Möglichkeit, dass der Inhalt eines Gebrauchsmusters aufgrund von Verzögerungen durch das PA oder den Anmelder (beispielsweise verspätete Gebührenzahlung, Erstellung des Recherchenberichts, Behebung formaler Mängel, Umwandlung, Abzwei...

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