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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 6 Jahresgebühren

Lorenz-Mathias Stadler/Lukas Fleischer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einführung
1, 2
II.
Patentjahr
3, 4
III.
Gebührenhöhe
5, 6
IV.
Gebührenpflicht
7- 9
V.
Fälligkeit
10- 13
VI.
Nachfrist
14, 15
VII.
Wiedereinsetzung
16, 17
VIII.
Exkurs: Jahresgebühren für europäische Patentanmeldungen
IX.
Exkurs: Historische Regelung
19, 20

I. Einführung

1

Um ein Patent aufrecht zu halten, ist es erforderlich, jährlich eine Gebühr an das Patentamt zu entrichten: die Jahresgebühr. Die Jahresgebühren sind für ein Patentjahr im Vorhinein zu entrichten, wobei in der Praxis oftmals der korrekte gesetzliche Passus „Jahresgebühr für das X. Jahr“ mit „X. Jahresgebühr“ abgekürzt wird. Dieses Konzept erlaubt es dem Patentinhaber jedes Jahr aufs Neue entscheiden zu können, ob der durch das Patentrecht erzielbare wirtschaftliche Vorteil die Kosten für die Aufrechterhaltung übersteigt oder ob der Gegenstand des Patents gegebenenfalls nicht mehr von Interesse ist.

2

Im PatG wird die Zahlungspflicht von Jahresgebühren für di...

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