PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2026
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§ 3 Erteilung
Übersicht der Kommentierung
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I. | Prüfungsumfang | ||
A. | Erzeugnis durch Grundpatent geschützt | ||
B. | Gültige Genehmigung für das Inverkehrbringen | ||
II. | Die weiteren Voraussetzungen für die rechtsgültige Erteilung eines SPC | ||
A. | Kein bereits erteiltes SPC | ||
B. | Erste Genehmigung für das Inverkehrbringen | ||
III. | Gültigkeit von Rechten am Grundpatent für das SPC | ||
I. Prüfungsumfang
1
Die materiellen Erfordernisse für die rechtsgültige Erteilung von SPCs sind in Art 3 SPC-VO-AM und -PS geregelt. Zusammengefasst sind dies (a) der Schutz des Erzeugnisses durch ein in Kraft befindliches Grundpatent, (b) das Bestehen einer gültigen Genehmigung für das Inverkehrbringen dieses Erzeugnisses als Arznei- bzw Pflanzenschutzmittel, (c) kein bereits erteiltes Zertifikat für dieses Erzeugnis und (d) das Erfordernis, dass die Genehmigung für das Inverkehrbringen die erste Genehmigung für das Inverkehrbringen dieses Erzeugnisses als Arznei- bzw Pflanzenschutzmittel ist.
2
Im Anmeldeverfahren vor dem PA werden nicht alle der genannten Bedingungen geprüft, sondern nur jene, die im vorigen Absatz unter den Punkten (a) und (b) genannt sind.
3
Aufgrund der mannigfachen Fallkonstellationen in Hinblick auf Grundp...