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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 64

Michael Stadler/Andreas Gehring

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Fassung von Entscheidungen
1- 4
II.
Form und Begründung der Entscheidung
5- 8a
III.
Erledigungen und Genehmigung
9- 11
IV.
Ausfertigung
12- 15
V.
Übermittlung und Zustellung der Entscheidung
16- 19
VI.
Nutzung von WebERV für Zustellungen des PA
20- 22

Vorspann

Diese Bestimmung regelt die Erlassung von Entscheidungen, insbesondere bei Senatsentscheidungen, die notwendige Form und Begründung von Entscheidungen, sowie die Genehmigung von Erledigungen, Erstellung von Abschriften und Übermittlung und Zustellung der Abschriften an die Parteien.

I. Fassung von Entscheidungen

1

Diese Vorschrift des Abs 1 ist auf sämtliche Senatsentscheidungen der TA und NA des PA anwendbar und lässt für Entscheidungen die einfache Stimmenmehrheit ausreichen. Das in Abs 1 S 2 geregelte Dirimierungsrecht des Vorsitzenden wurde mit der Abschaffung der Beschwerdeabteilung, für die unter anderem eine vierköpfige Besetzung vorgesehen war, obsolet.

2

Das nähere Vorgehen zur Fassung von Entscheidungen der TA ist in § 65 näher geregelt. Weitere Besonderheiten zum Einspruchsverfahren finden sich in § 104 Abs 2 f. Der Verfahrensgang zur Vorbereitung und Beschlussfassung im Anfechtungsverfahren ist in den §§ 116 Ab...

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