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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§§ 35 bis 41

Michael Stadler

1

Die Übergangsvorschrift des § 35 regelt, dass für alle Patente, die vor dem bekannt gemacht wurden, weiterhin die Zahlungsvorschriften des außer Kraft getretenen § 166 PatG idF vor BGBl. I 149/2004 weiter gelten, wobei insbesondere die Fälligkeitstage gegenüber der derzeitigen Rechtslage verschoben sind. Diese Vorschrift ist möglicherweise noch für Schutzzertifikate von Relevanz.

2

Die von der Übergangsvorschrift des § 36a betroffenen Gebührenfristen sind mittlerweile abgelaufen. § 36b betrifft ausschließlich Gebühren betreffend Marken. § 37 betrifft die Gebühren für anhängige Anträge, bei denen die Zahlungsfristen mittlerweile abgelaufen sind. Sofern nicht, ist die Zahlung des bisher geltenden Betrags ausreichend. Alle Vorschriften, deren Inkrafttreten in den §§ 40, 40a angeordnet wird, sind bereits in Kraft getreten oder durch neuere Bestimmungen ersetzt worden.

3

Nach § 40 Abs 8 treten § 8 und § 36 Abs 5 dann außer Kraft, wenn das Londoner Übereinkommen in Kraft tritt. Mit dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens fällt die Notwendigkeit der Vorlage einer Übersetzung der Patentansprüche der Patentschrift weg, sodass auch die diesbezügliche Gebühr nicht mehr zu entrichten ist....

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