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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 41 Gebrauchsmusterverletzungen

Rainer Schultes

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Unterlassungsanspruch
1, 2
II.
Beweislast
3, 4
III.
Territorialität
5
IV.
Nichtigkeitseinwand
6, 7

Vorspann

Das Gebrauchsmustergesetz verzichtet auf eine eigenständige Definition der Gebrauchsmusterverletzung. Dies ergibt sich aus der Gesamtheit der Bestimmung, insbesondere aus § 4 Abs 1. Die Ansprüche des Verletzten auf Unterlassung usw wurden unter Rezipieren der entsprechenden Bestimmungen des Patentgesetzes normiert. Für die unbefugte Benutzung eines Gebrauchsmusters wird - wie im Bereich des Patentrechts - ein Anspruch auf Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg vorgesehen.

I. Unterlassungsanspruch

1

§ 41 räumt bei Gebrauchsmusterverletzungen (ua) einen Unterlassungsanspruch ein. Im Verfahren über Gebrauchsmusterverletzungen sind die §§ 147-157 und § 164 PatG sinngemäß anzuwenden.

2

Ebenso wie für einen Patentinhaber entsteht auch für den Inhaber eines Gebrauchsmusters ein Unterlassungsanspruch, wenn ohne dessen Zustimmung im Schutzbereich, im Geltungsgebiet und während der Wirkungsd...

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