PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2026
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§ 19 Recherchenbericht
Übersicht der Kommentierung
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Vorspann
Diese Bestimmung normiert den zweiten Verfahrensabschnitt im Gebrauchsmusteranmeldeverfahren und regelt das Verfahren von der Erstellung des Recherchenberichts bis zur Registrierung, sofern kein Antrag auf beschleunigtes Verfahren vorliegt. Für den Fall des beschleunigten Verfahrens siehe die Kommentierung zu § 27.
I. Erstellung des Recherchenberichts
1
Sofern die Prüfung nach § 18 keine Bedenken gegen die Registrierung ergeben hat, ist ein Recherchenbericht zu erstellen. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Recherchenbericht nach Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten zu erstellen ist (Abs 2). Ein Rechtsanspruch auf die rechtzeitige Erstellung eines Recherchenberichts besteht jedoch nicht.
Der Recherchenbericht, der für ein Gebrauchsmuster erstellt wird, entspricht im Wesentlichen einem im Rahmen des Patentanmeldeverfahrens erstellten Recherchenbericht; insbesondere besteht - mit Ausnahme der eigenen unschädlichen Offenbarungen gemäß § 3 - keinerlei Unterschied bezüglich des in Betracht zu ziehenden Standes der Technik, wobei auch eigene Ve...