PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2026
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§ 14f Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen und Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichtes
Materialien
ErlRV 1955 BlgNR 27. GP
Literatur
Augenstein/Kather, The Enforcement of decisions of the Unified Patent Court, GRUR 2021, 127; Bopp/Kircher, Handbuch Europäischer Patentprozess2 (2023); Hüttermann, Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht2 (2023); Leistner, Vollstreckung von Urteilen des Einheitlichen Patengerichts in Deutschland, GRUR 2016, 217; Luginbühl/Hüttermann, Einheitspatentsystem (2024); Tilmann/Plassmann, Einheitspatent, Einheitliches Patentgericht (2024).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Indirekte Zwangsvollstreckung | |
II. | Direkte Zwangsvollstreckung | |
III. | Parallelität der Zwangsvollstreckung | |
IV. | Rechtsschutz | |
V. | Exkurs: Einbringung von durch das EPG verhängten Zwangsgeldern |
Vorspann
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Gemäß Art 82 Abs 3 EPGÜ unterliegt das Vollstreckungsverfahren „unbeschadet dieses Übereinkommens und der Satzung“ dem Recht des Vertragsmitgliedstaates, in dem die Vollstreckung erfolgt. Hieraus ist abzuleiten, dass nationales Vollstreckungsrecht anzuwenden ist, soweit das EPGÜ (bzw die EPGVerfO als von diesem abgeleitetes Recht) oder seine Satzung keine autonomen Regelungen zur Zwangsvol...