Suchen Kontrast Hilfe
PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 31

Georg Rihs

Literatur:Dohr, Nachsicht und nachsichtsähnliche Regelungen der GewO 1973 in Rill, Gewerberecht. Beiräge zu Grundfragen der GewO 1973 (1978); Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO3 (2011); Hanusch, Kommentar zur Gewerbeordnung26 (2013); Hieger, Die gewerberechtliche Begünstigung für Erfinder, ecolex 2012, 587; Müller in Ennöckl/Raschauer/Wessely , Kommentar zur Gewerbeordnung (2015); Schönherr, Zur Begriffsbildung im Immaterialgüterrecht in Brügger, Homo Creator, FS Troller (1967); Thiele/Handig, Der belohnte Erfinder, RdW 2012, 590.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Gegenstand der Begünstigung
1- 5
II.
Umfang der Begünstigung
A.
Verhältnis von Erfindung und Begünstigung
6, 7
B.
Rechtsprechung
8- 15
III.
Persönlicher Anwendungsbereich
16- 18
IV.
Zeitlicher Anwendungsbereich
19- 24

Vorspann

Die gewerberechtliche Begünstigung ermöglicht Patentinhabern die gewerbsmäßige Ausübung ihrer Erfindung ohne Anwendbarkeit des gewerblichen Berufsrechts. Neben § 31 ist auch die Konkretisierung der gewerberechtlichen Begünstigung in der Gewerbeordnung (§ 3 GewO) zu beachten, der die Voraussetzungen für die Ausnahme von der GewO aus der Perspektive des Gesetzgebers der GewO determiniert.

I. Gegenstand der Begünstigung

1

Die sogenannte „gewerberechtliche Begünstigung“ ermöglicht es dem Inhaber eines Patents, di...

Daten werden geladen...