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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 13 Anmeldung

Michael Stadler/Andreas Gehring

1

Diese Bestimmung übernimmt nahezu wörtlich die entsprechenden Regelungen des PatG, sodass an dieser Stelle auf die diesbezüglichen patentrechtlichen Bestimmungen in § 87 PatG und § 88 PatG verwiesen werden kann.

2

Abs 1 entspricht § 87 PatG und regelt die Form der Einreichung sowie die notwendigen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Anmeldetags.

3

Abs 2 entspricht § 87a Abs 1 PatG betreffend die Ausführbarkeit der beanspruchten Erfindung anhand der Offenbarung der Anmeldungsunterlagen. Zu beachten ist, dass eine § 87a Abs 2 PatG äquivalente Regelung nicht ins GMG übernommen wurde, da ein Gebrauchsmusterschutz für biologisches Material nach § 2 Z 3 ausgeschlossen ist.

4

Abs 3 enthält wortgleich die Regelung des § 88 PatG betreffend die Einheitlichkeit der Erfindung.

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