PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2026
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§ 28 Dauer des Patentes
Literatur: Burgstaller, Österreichisches Patentrecht. Kommentar (2012); Epstein, Patentrecht und Erfindungsschutz (1977); Friebel/Pulitzer, Österreichisches Patentrecht2 (1972); Friedl/Schönherr/Thaler, Patent- und Markenrecht (1979); Hermann, Patentgesetz 1970: mit erläuternden Anmerkungen und Entscheidungen (1975); Schönherr/Thaler, Entscheidungen zum Patentrecht (1980); Stadler/Gehring, Verfahren vor dem Patentamt (2017); Weiser, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz3 (2016); Wiltschek, Patentrecht3 (2013).
Übersicht der Kommentierung
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I. Maximale Schutzdauer von Patenten
1
Die maximale Dauer eines österreichischen Patents beträgt 20 Jahre ab dem Tag der Anmeldung. Das Patent erlischt somit spätestens um 24 Uhr am zwanzigsten Jahrestag des Anmeldetags, dh mit dem Ende des zwanzigsten Gültigkeitsjahrs. Für Europäische Patente gilt die bedeutungsgleiche Vorschrift des Art 63 EPÜ. Sondervorschriften bestehen auch für Gebrauchsmuster und Schutzzertifikate.
2
Bei der Dauer des Patentes handelt es sich nicht um eine verfahrensrechtliche Frist, sodass keine Verlängerung auf den nächsten Werktag stattfindet, falls der letzte Tag der Patentdauer ein...