PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2026
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§§ 28 bis 29
Literatur: Wiltschek, Verhandlungsgebühr II, ÖBl 2018, 281; Stadler/Gehring, Verfahren vor dem Patentamt (2017); Mutz in Kucsko/Schumacher, marken.schutz. Systematischer Kommentar zum Markenschutzgesetz3 (2020).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Verfahrensgebühren | ||
A. | Mündliche Verhandlung | ||
B. | Anträge vor der NA | ||
C. | Namensänderung | ||
D. | Übertragung, Registerstandsänderungen, Streitanmerkung | ||
E. | Weiterbehandlung | ||
F. | Wiedereinsetzung | ||
G. | Wiederaufnahme | ||
II. | Besondere Gebühren | ||
I. Verfahrensgebühren
1
In der Systematik dieses Kommentars handelt es sich bei den im gegenständlichen Paragraphen definierten Verfahrensgebühren um antragsgebundene Verfahrensgebühren, die für alle Schutzrechtsarten gleichermaßen zur Anwendung kommen. Die tatsächliche Gebührenhöhe der jeweiligen antragsgebundenen Verfahrensgebühr ergibt sich aufgund der geltenden Rechtslage in der Regel erst durch Zusammenschau mit der PAG-ValV.
2
Grundsätzlich gilt - mit Ausnahme der Anträge auf Namens- oder Firmenwortlautänderung - das Prinzip, dass die entsprechende Antragsgebühr nebst etwaiger Schriftengebühr für jedes Schutzrecht, das Gegenstand des Antrags ist, zu entrichten ist.
3
In Bezug auf die Schriftengebühren ist anzumerken, dass...