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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 128

Michael Stadler/Petra Christine Gufler/Andreas Gehring

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Berichtigung
A.
Registrierung aufgrund eines rechtskräftigen Beschlusses
1- 4
II.
Berichtigungsverfahren
5- 9
III.
Zwischenbenützerrechte
10, 11
A.
Voraussetzungen für das Entstehen
B.
Guter Glaube
C.
Ernsthaftigkeit der Benutzung
D.
Umfang der ernsthaften Benutzung
E.
Rechtsfolgen
16, 17
F.
Einwendung des Zwischenbenützerrechts

Vorspann

Diese Bestimmung betrifft zwar dem Wortlaut nach nur den Fall des Außerkrafttreten des Patents aufgrund irrtümlicher Verfügungen des PA. Analog ermöglicht es diese Bestimmung aber auch andere unrichtige Registereintragungen, die versehentlich erfolgt sind, richtigzustellen. Wesentlich für die Berichtigung ist jedoch, dass nicht jegliche mögliche Unrichtigkeit im Register berichtigt werden kann; vielmehr können nur Abweichungen des Registerstands von bestehenden rechtskräftigen Entscheidungen korrigiert werden. Das Vertrauen Dritter in die Richtigkeit des Registers ist insoweit geschützt, als diese im Fall der irrtümlichen Außerkraftsetzung Zwischenbenützerrechte erwerben können.

I. Berichtigung

A. Registrierung aufgrund eines rechtskräftigen ...

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