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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 46 Erlöschen

Georg Puchberger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Erlöschen des Patents
1- 3
A.
Erlöschen durch Erreichen der Höchstdauer
4
B.
Erlöschen durch Nichtzahlung einer Jahresgebühr
5, 6
C.
Erlöschen durch Verzicht oder teilweisen Verzicht
7
II.
Teilverzicht - materiellrechtlicher Rahmen
8- 11
A.
Verkleinerung des Schutzbereichs - Verbot der Schutzbereichserweiterung
12- 14
B.
Verbot der Überschreitung der ursprünglichen Offenbarung
C.
Verbleibender Teil
D.
Zusammenfassung
III.
Verfahrensrechtliches
A.
Verfahren aufgrund einer Verzichtserklärung
18- 22
B.

Es gehört zum grundsätzlichen Konzept des Patentschutzes, dass das als Belohnung für die Veröffentlichung der Erfindung verliehene Verwertungsmonopol zeitlich begrenzt ist. Der Patentschutz endet automatisch spätestens nach Erreichen der Höchstdauer von 20 Jahren. Dem Patentinhaber stehen aber auch Möglichkeiten zur Verfügung, den Patentschutz schon vor Ablauf der Höchstdauer aus eigenen Stücken zu beenden.

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