Suchen Kontrast Hilfe
PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 87 Patentanmeldung

Michael Stadler/Andreas Gehring

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Bedeutung des Anmeldetags
1- 3
II.
Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Anmeldetags
4- 7
A.
Angabe des Anmelders
8- 10
B.
Beschreibung der Erfindung
11, 12
C.
Antrag auf Erteilung eines Patents
13- 17
D.
Sonderfälle
18, 19
III.
Rechtsfolgen
20- 23

Vorspann

Die Bestimmung des § 87 legt die grundlegenden Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Anmeldetags für eine Patentanmeldung fest. Neben dem Erfordernis der schriftlichen Anmeldung wird klargestellt, dass einer Anmeldung ein Anmeldetag erst dann zuerkannt wird, wenn sie beim PA einlangt. Auf den Tag der Konzeption der Erfindung kommt es somit nicht an.

I. Bedeutung des Anmeldetags

1

Im Rahmen der Prüfung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit wird der Stand der Technik durch den Anmeldetag festgelegt, dh Stand der Technik ist nur, was vor dem Anmeldetag veröffentlicht wurde. Kommt einer Anmeldung ein späterer Anmeldetag zu, kann dies dazu führen, dass diese aufgrund eines zwischen Anmeldetag und dem Tag der Erfindungskonzeption veröffentlichten Standes der Technik nicht mehr neu bzw nicht mehr erfinderisch ist. Für die Wirksamkeit einer Anmeldung als älteres Recht im Sinne des § 3 Abs 2 ist ebenfalls ...

Daten werden geladen...