Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 87 Patentanmeldung

Stadler/ Gehring

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Bedeutung des Anmeldetags
13
II.
Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Anmeldetags
47
A.
Angabe des Anmelders
810
B.
Beschreibung der Erfindung
11, 12
C.
Antrag auf Erteilung eines Patents
1317
D.
Sonderfälle
18, 19
III.
Rechtsfolgen
2023

Vorspann

Die Bestimmung des § 87 legt die grundlegenden Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Anmeldetags für eine Patentanmeldung fest. Neben dem Erfordernis der schriftlichen Anmeldung wird klargestellt, dass einer Anmeldung ein Anmeldetag erst dann zuerkannt wird, wenn sie beim PA einlangt. Auf den Tag der Konzeption der Erfindung kommt es somit nicht an.

I. Bedeutung des Anmeldetags

1

Im Rahmen der Prüfung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit wird der Stand der Technik durch den Anmeldetag festgelegt, dh Stand der Technik ist nur, was vor dem Anmeldetag veröffentlicht wurde. Kommt einer Anmeldung ein späterer Anmeldetag zu, kann dies dazu führen, dass diese aufgrund eines zwischen Anmeldetag und dem Tag der Erfindungskonzeption veröffentlichten Standes der Technik nicht mehr neu bzw nicht mehr erfinderisch ist. Für die Wirksamkeit einer Anmeldung als älteres Recht im Sinne des § 3 ist ebenfalls der An...

Daten werden geladen...