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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

Print-ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 80 Patentregister, Patentschriften

Stadler/ Gehring

Literatur:Adler, Civilrechtliche Erörterungen zum Patentregister (1897); Stadler/Gehring, Verfahren vor dem Patentamt (2017).

Übersicht der Kommentierung


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I.
Patentregister
1- 10
II.
Wirkungen von Registereintragungen
11, 12
III.
Patentschriften und Veröffentlichungsschriften
13- 16
IV.
Öffentlichkeit des Registers
17, 18

Vorspann

Diese Vorschrift betrifft den Inhalt und die Einsicht in das Patentregister sowie die - nicht im Patentregister enthaltenen - Patentschriften. Die analogen Vorschriften zum Gebrauchsmusterregister finden sich in § 31 GMG.

I. Patentregister

1

Das Patentregister ist ein öffentliches Register, das zur Information der Allgemeinheit über den Rechtsbestand von Patenten sowie über Inhaber dient. Das Patentregister ist hinsichtlich seines Aufbaus dem Grundbuch (§ 6 Abs 1 AllGAG) nachgebildet und weist für jedes Patent jeweils eine Einlage auf, die ihrerseits aus drei - auch als Blätter bezeichneten - Teilen besteht, die als Bestandsblatt (A-Blatt), Inhaberblatt (B-Blatt) sowie Lasten- und Anmerkungsblatt (C-Blatt) bezeichnet werden. Die Unterteilung in einzelne Blätter ist jedoch für die Rechtsfolge der Eintragung nicht von Bedeutung.

2

Im Register ist analog §...

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