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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

Print-ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 11

Alge

Literatur: Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindervergütung. Kommentar4 (2016); Brunner/Alge, Diensterfindungen von „Leiharbeitern“, ÖBl 2018, 48-53; Eypeltauer/Nemec, Diensterfindungsrecht. 100 Fragen und Antworten2 (2015); Friebel/Pulitzer, Österreichisches Patentrecht2 (1972); Hermann/Schmidt, Österreichisches Patentgesetz2 (1978); Mayr, Vergütung für Erfindungen von Dienstnehmern (1997); Reitböck, Der Begriff der Diensterfindung und angrenzende Rechtsfragen (2003); Weiser, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz3 (2016); Wiltschek, Zur Diensterfindervergütung im Konzern, in Fitz et al, FS Torggler, 1359-1369.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Unterlassung einer angemessenen Benutzung
1- 3
II.
Übertragung an einen Dritten
4
A.
Ohne Zustimmung des Erfinders
5
B.
Mit Zustimmung des Erfinders
6, 7
C.
Überlassene Arbeitskraft („Leiharbeiter“)
8- 10
D.
Erfindungen im Konzern
11- 19
III.
Übertragung an einen vom Erfinder bezeichneten Dritten
IV.
Dem Dienstgeber zumutbarer Umfang der Benutzung der Diensterfindung
A.
Billige Berücksichtigung der Umstände
21- 25
B.
Nutzen des Dienstgebers ohne Ausübung
26- 29

Vorspann

Diese Bestimmung betrifft einen Sonderfall einer nachträglichen Anpassung einer bereits bestehenden Vereinbarung zur Erfindungsvergütung.

I. Unterlassung ...

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