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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 14

Daniel Alge

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Die „Verwicklungen“, gegen die der Dienstgeber gem § 14 geschützt wird
3- 7
III.
Das Recht an der Erfindung im Fall des § 14
8- 13

Vorspann

Diese Bestimmung wurde für Fälle vorgesehen, bei denen ein Dienstnehmer über die Diensterfindung eines anderen Dienstnehmers desselben Dienstgebers „verfügt“ hat - aus welchen Gründen auch immer. Sie ist allerdings in ihrem Wortlaut auf Fälle beschränkt, in denen der „verfügende“ Dienstnehmer bereits eine Vergütung vom Dienstgeber erhalten hat. Durch die hier vorliegende Bestimmung soll der Dienstgeber „gegen die sich hieraus ergebenden Verwicklungen geschützt werden“.

I. Allgemeines

1

Die durch den Umstand, dass ein Dienstnehmer zumindest teilweise über die Erfindung eines anderen verfügt hat, entstehenden „Verwicklungen“ können allerdings sehr viel weiter reich...

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