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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 161 Besonderheiten der Strafverfolgung

Markus Grötschl

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zivilrechtliche Ansprüche
A.
Beseitigungsanspruch
2, 3
B.
Urteilsveröffentlichung
4- 11
C.
Unterlassung, Rechnungslegung und Auskunft
II.
Verfahrensrechtliche Besonderheiten
A.
Ausschluss der Öffentlichkeit
B.
Beschränkung der Akteneinsicht
14- 16
C.
Vorfragen
17- 19
D.
Wiederaufnahme des Strafverfahrens
20, 21

Vorspann

§ 161 sieht im Wesentlichen vor, dass neben Zahlungsansprüchen auch Ansprüche auf Beseitigung und Urteilsveröffentlichung im Strafverfahren geltend gemacht werden können. Zudem besteht die Möglichkeit, dass auch im Strafverfahren gem § 119 Abs 2 die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Letztlich regelt § 161, wie die Vorfrage der Rechtsbeständigkeit eines Patents vom Strafgericht zu handhaben ist.

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