PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2026
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§ 161 Besonderheiten der Strafverfolgung
Literatur: Ciresa, Handbuch der Urteilsveröffentlichung4 (2017); Engin-Deniz, Angriffs- und Verteidigungsmittel im Privatanklageverfahren, MR 2/2015; Engin-Deniz, Markenschutzgesetz3 (2017); Fabrizy, StGB - Strafgesetzbuch und ausgewählte Nebengesetze14 (2022); Fabrizy, StPO - Strafprozessordnung und wichtige Nebengesetze14 (2020); Fuchs/Ratz, Wiener Kommentar zur Strafprozessordnung (2017); Hinterhofer, Die Konfiskation - oder: Erweiterung des Sanktionen Systems im österreichischen Strafrecht, ecolex 2011, 216; Hinterhofer/Oshidari, System des österreichischen Strafverfahrens (2017); Horak, Das neue Privatanklageverfahren, Schwierigkeiten in der Praxis und neue Reformpläne StPO - neu, Teil XXIII, ÖJZ 2009/24; Horak, Das neue Privatanklageverfahren: Schwierigkeiten in der Praxis und neue Reformpläne, ÖJZ 2009, 24; Loos, Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums: Verfahren und Sanktionen, ÖBl 1997, 267.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Zivilrechtliche Ansprüche | ||
A. | Beseitigungsanspruch | ||
B. | Urteilsveröffentlichung | ||
C. | Unterlassung, Rechnungslegung und Auskunft | ||
II. | Verfahrensrechtliche Besonderheiten | ||
A. | Ausschluss der Öffentlichkeit | ||
B. | Beschränkung der Akteneinsicht | ||
C. | Vorfragen | ||
D. | Wiederaufnahme des Strafverfahrens | ||
Vorspann
§ 161 sieht im Wesentlichen vor, dass neben Zahlungsansprüchen auch Ansprüche auf Beseitigung und Urteilsveröffentlichung im Strafverfahren geltend gemacht werden können. Zudem besteht die Möglichkeit, dass auch im Strafverfahren gem § 119 Abs 2 die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Letztlich regelt § 161, wie die Vorfrage der Rechtsbeständigkeit eines Patents vom Strafgericht zu handhaben ist.