PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2026
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§ 140 Revisionsrekurs
Literatur: Engin-Deniz, MSchG - Markenschutzgesetz und weitere kennzeichenrechtliche Bestimmungen3 (2017); Garber, Zum Vorliegen einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung, ÖBl 2018, 102; Geroldinger in Kodek, Zugang zum OGH. Vorträge des Symposiums „Zugang zum OGH in Zivil- und Strafsachen“ (2012); Rechberger/Klicka, Außerstreitgesetz. Kommentar3 (2021); Kucsko/Schumacher, marken.schutz. Systematischer Kommentar zum Markenschutzgesetz3 (2020); Stadler/Gehring, Verfahren vor dem Patentamt (2017).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Zulässigkeit des Revisionsrekurses | ||
A. | Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung | ||
B. | Ordentlicher und außerordentlicher Revisionsrekurs, Zulassungsvorstellung | ||
C. | Absoluter Zulässigkeitsausschluss | ||
D. | Revisionsrekurs gegen Aufhebungsbeschlüsse | ||
II. | Verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen | ||
A. | Fristen | ||
B. | Einbringung des Revisionsrekurses | ||
C. | Kostenersatz | ||
D. | Exkurs: Neuerungsverbot | ||
Vorspann
Entscheidungen des Rekursgerichts über Rekurse gegen Beschlüsse der TA oder RA gemäß § 138 sind mit Revisionsrekus an den OGH anfechtbar, sofern ein solcher nach § 62 AußStrG zulässig ist.
I. Zulässigkeit des Revisionsrekurses
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§ 62 AußStrG folgt dem im österreichischen Zivilprozessrecht verankerten Prinzip der Zulassungs- und Grundsatzrevis...