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PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

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Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 32

Georg Rihs

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Anzeigepflichten
A.
Anzeige des Beginns der Ausübung
1- 3
B.
Anzeige des Widerrufs, der Nichtigerklärung oder der Aberkennung
4, 5
C.
Einstellung des Betriebs
6, 7
II.
Zuständigkeit
8- 11
III.
Sanktion
12- 15

Vorspann

Die Bestimmung regelt diverse Anzeigepflichten an die Bezirksverwaltungsbehörde im Fall der Inanspruchnahme der gewerberechtlichen Begünstigung (Beginn der Ausübung, Entscheidungen des PA, Einstellung des Betriebs) und die Sanktionen bei Verstößen gegen die Anzeigepflichten.

I. Anzeigepflichten

A. Anzeige des Beginns der Ausübung

1

Nach Abs 1 ist die Ausübung der Erfindung spätestens gleichzeitig mit dem Beginn der Ausübung bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen, in deren Wirkungsbereich diese erfolgen soll.

2

Der Inhalt der Anzeige und die vorzulegenden Unterlagen sind in Abs 2 genannt. Der Anzeigende hat demnach seine Staatsangehörigkeit, seinen Wohnort und den Standort der Ausübung anzugeben so...

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