PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2026
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§§ 15 bis 16
Literatur: Mutz in Kucsko/Schumacher, marken.schutz. Systematischer Kommentar zum Markenschutzgesetz3 (2020).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Bei Einreichung fällige Gebühren | |||
A. | Recherchengebühr | |||
B. | Anspruchsgebühr | |||
C. | Gebührenermäßigung | |||
II. | Veröffentlichungsgebühr | |||
III. | Jahresgebühren | |||
A. | Allgemeine Regelungen | |||
1. | Gebrauchsmusterjahr vs Gültigkeitsjahr | |||
2. | Gebührenhöhe | |||
3. | Gebührenpflicht und Fälligkeit | |||
4. | Nachfrist | |||
B. | Sonderregelungen | |||
Vorspann
Im fünften Abschnitt des PAG finden sich die gebührenrechtlichen Regelungen für Gebrauchsmusteranmeldungen und Gebrauchsmuster. Im Detail enthält dieser Abschnitt Bestimmungen zu den Verfahrensgebühren, die während des Gebrauchsmuster-Registrierungsverfahrens anfallen, und zu den Jahresgebühren für registrierte Gebrauchsmuster.
I. Bei Einreichung fällige Gebühren
A. Recherchengebühr
1
Die Recherchengebühr ist samt Schriftengebühr grundsätzlich mit der Einbringung des Antrags auf Registrierung eines Gebrauchsmusters fällig.
2
Bei Einreichung einer Anmeldung muss zunächst die Mitteilung des Aktenzeichens abgewartet werden, bevor die entsprechende Gebühr entrichtet werden kann. Bei elektronischer Einreichung wird jedoch das Aktenzeichen bereits mit ...