PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2025
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§§ 1 bis 2
Übersicht der Kommentierung
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Vorspann
Diese Bestimmungen stellen einerseits den Bezug zwischen den einzelnen Materiengesetzen und dem PAG her und führen andererseits Definitionen ein, um eine übersichtliche Gliederung zu ermöglichen und um Begriffsverwirrungen vorzubeugen. Insbesondere erlauben es die Begriffsdefinitionen, gleichartige Schutzrechte mit unterschiedlicher Herkunft in geeigneter Art und Weise auseinander zu halten.
I. Veröffentlichungspflicht
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Das PA ist von Gesetzes wegen verpflichtet, eine Übersicht über die Gebühren und deren aktuelle Höhe auf seiner Website zu veröffentlichen, wobei die Übersicht neben den Verfahrensgebühren auch die Schriftengebühren zu enthalten hat. Wenngleich das PA diese Informationen seit vielen Jahren auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt hat, schafft die gesetzliche Regelung der Veröffentlichungspflicht nunmehr Rechtssicherheit für die Anwender. Es ist nun aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen explizit sichergestellt, dass die auf der Website angegebene Gebührenhöhe der tatsächlichen Gebührenhöhe entspricht.
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Dies ist insbesondere von prak...