PatG | Patentgesetz
2. Aufl. 2025
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§§ 9 bis 12
Zur Vollzugsklausel des § 10, die eine Sondernorm zu § 179 PatG darstellt, siehe die diesbezügliche Kommentierung zu § 179 PatG.
Die das Inkrafttreten regelnden Bestimmungen der §§ 10a und 11 betreffen Zeiträume, die in der Vergangenheit liegen, sodass Bestimmungen älterer Fassungen des SchZG keine Anwendung mehr finden.