Suchen Kontrast Hilfe
PatG | Patentgesetz
Stadler/Koller (Hrsg)

PatG | Patentgesetz

Kommentar | PatV-EG - GMG - SchZG - PAG

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4521-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Stadler/Koller (Hrsg) - PatG | Patentgesetz

§ 19

Daniel Alge

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Verjährungsfrist
1- 4
II.
Fälligkeit
5- 10
III.
Hemmung der Verjährung
11- 13

Vorspann

§ 19 bestimmt als generelle Verjährungsfrist für „Ansprüche von Dienstgebern und Dienstnehmern“ nach den Vorschriften hinsichtlich der Diensterfindungsbestimmungen eine Frist von drei Jahren. § 19 definiert daher einen „durch Gesetz für besondere Fälle festgelegten Zeitraum“ gem § 1465 ABGB, der dem des Schadenersatzes gem § 1489 ABGB entspricht.

I. Verjährungsfrist

1

Der OGH hat allerdings bei der Beurteilung der Verjährung nach § 19 betont, dass § 1489 ABGB hier - im Gegensatz zu § 154, worin ausdrücklich auf § 1489 verwiesen wurde - nicht gelte. Vielmehr gelte - mangels einer besonderen Bestimmung im PatG - für die Verjährung nach § 19 der allgemeine...

Daten werden geladen...